für die Nutzung der Software „ElbTrack" der RUC ElbMove Logistics GmbH, Breite Str. 98, 22767 Hamburg (nachfolgend „Anbieter"). Stand: Juli 2026.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „ElbTrack". Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Speditionen und Transportunternehmen), nicht an Verbraucher. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform ElbTrack (Zeiterfassung, Spesenverwaltung, Fahrzeugkontrolle, Dokumentenverwaltung, Abrechnungsabgleich u. a.) als webbasierte Anwendung über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und verändern, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.
Neue Kunden erhalten eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 30 Tagen mit vollem Funktionsumfang. Ohne kostenpflichtige Buchung endet der Zugang nach Ablauf der Testphase automatisch; es entsteht keine Zahlungspflicht. Die Daten des Kunden bleiben für mindestens 90 Tage gespeichert und werden danach gelöscht, sofern kein Vertrag zustande kommt.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte/SEPA-Lastschrift (über den Zahlungsdienstleister Stripe), per PayPal oder per Überweisung nach Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach Ankündigung sperren; die Daten des Kunden bleiben davon unberührt.
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Störungen bei Rechenzentren, Netzanbietern oder Drittdiensten) können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen.
Der Kunde ist verantwortlich für (a) die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm und seinen Nutzern eingegebenen Daten, (b) die Geheimhaltung der Zugangsdaten, (c) die Einhaltung der für ihn geltenden arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften (insbesondere ArbZG, EStG, DGUV). Die von ElbTrack bereitgestellten Berechnungen, Hinweise und Auswertungen (z. B. Spesen, Pausen, Arbeitszeitwarnungen) sind Hilfsmittel und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; die abschließende Prüfung obliegt dem Kunden bzw. seinem Steuerberater.
Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen der Plattformdaten. Der Kunde ist verpflichtet, wesentliche Auswertungen (z. B. Monatsexporte) zusätzlich lokal zu sichern. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren; danach werden sie gelöscht.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre, ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar, sofern kein anderer Abrechnungszeitraum vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Fahrerdaten), schließen die Parteien auf Anforderung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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